Förderprogramme für Wärmepumpen in der Schweiz 2026
Aktualisiert: vor 6 Tagen

So profitieren Sie von attraktiven Zuschüssen
Auch 2026 unterstützt die Schweiz den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme. Wir zeigen Ihnen, welche Förderprogramme für Wärmepumpen gelten, wie Sie profitieren und worauf Sie achten sollten.
Das wichtigste in Kürze:
Die Förderung für Wärmepumpen legt in der Schweiz der Wohnkanton fest. In den meisten Kantonen erhalten Sie für ein Einfamilienhaus beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung rund CHF 3'000 bis 4'500 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und rund CHF 7'000 bis 8'500 für eine Erdsonden-Wärmepumpe. Einzelne Kantone wie Zug zahlen deutlich mehr. Gefördert wird in der Regel nur der Ersatz einer bestehenden Heizung, nicht der Neubau. Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden.
Inhalt
Warum Förderprogramme für Wärmepumpen 2026 besonders interessant sind
Die Schweiz fördert weiterhin aktiv den Ersatz fossiler Heizsysteme. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern und die CO₂-Emissionen langfristig zu senken.Für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bedeutet das: Der Umstieg auf eine Wärmepumpe lohnt sich doppelt. Sie senken Ihre Heizkosten und erhalten je nach Kanton, System und Gebäudetyp einen Förderbeitrag an die Investition.
Nationale und kantonale Förderungen im Überblick
In der Schweiz gibt es kein einheitliches Fördermodell. Stattdessen arbeiten Bund, Kantone und Gemeinden mit unterschiedlichen Programmen zusammen.
Bundesweite Förderung
Das wichtigste Instrument ist das Gebäudeprogramm des Bundesamts für Energie (BFE). Es unterstützt den Ersatz fossiler Heizungen durch Wärmepumpen sowie energetische Sanierungen und Neubauten mit hoher Effizienz.Die Höhe der Zuschüsse hängt vom jeweiligen Kanton ab und kann mehrere tausend Franken betragen.
Kantonale Förderungen
Jeder Kanton regelt seine Fördergelder individuell. Die Fördersätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton zum Teil deutlich.
Beispiele für ein Einfamilienhaus mit rund 10 kW Heizleistung beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung (Stand 2026):
Kanton Schwyz: rund CHF 4'400 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, rund CHF 8'400 für eine Erdsonden-Wärmepumpe
Kanton Zürich: rund CHF 2'900 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, rund CHF 6'800 für eine Erdsonden-Wärmepumpe
Kanton Aargau: rund CHF 3'600 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, rund CHF 7'800 für eine Erdsonden-Wärmepumpe
Kanton Luzern: pauschal CHF 4'000 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, pauschal CHF 8'500 für eine Erdsonden-Wärmepumpe
Kanton Zug: pauschal CHF 8'500 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, rund CHF 24'000 für eine Erdsonden-Wärmepumpe
Wird eine Elektroheizung ohne Wärmeverteilsystem ersetzt, sind je nach Kanton deutlich höhere Beiträge möglich.
Tipp: Eine Übersicht finden Sie auf www.dasgebaeudeprogramm.ch
Gemeindeförderungen
Einige Gemeinden bieten zusätzlich eigene Programme oder Steuervergünstigungen an. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Wohngemeinde, da sich diese Angebote jährlich ändern können.
Wie der Förderbeitrag berechnet wird
Die meisten Kantone berechnen den Beitrag nach der Heizleistung der Wärmepumpe. Üblich ist ein Grundbeitrag plus ein Betrag pro Kilowatt, einige Kantone zahlen eine Pauschale.
Damit überdimensionierte Anlagen nicht stärker gefördert werden, ist die anrechenbare Leistung in vielen Kantonen auf 50 Watt pro Quadratmeter Energiebezugsfläche begrenzt. Bei einem Haus mit 200 m² beheizter Fläche werden also höchstens 10 kW angerechnet, auch wenn eine grössere Wärmepumpe eingebaut wird. Zudem darf der Förderbeitrag in der Regel höchstens die Hälfte der Investitionskosten betragen.
Für Wärmepumpen bis rund 15 kW verlangen viele Kantone das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM). Es bestätigt, dass Planung, Installation und Inbetriebnahme nach einem geprüften Qualitätsstandard erfolgt sind. Ohne WPSM-Zertifikat wird in diesen Kantonen kein Förderbeitrag ausbezahlt.
Zusatzbeitrag beim Ersatz einer Elektroheizung
Wer eine Elektroheizung ohne Wasserverteilsystem ersetzt, zum Beispiel Elektrospeicheröfen, muss neu Heizkörper oder eine Fussbodenheizung einbauen. Dafür zahlen viele Kantone einen zusätzlichen Beitrag. In den Kantonen Schwyz und Zug sind es für Gebäude bis 250 m² Energiebezugsfläche bis zu CHF 15'000. Im Kanton Zürich können sich die Beiträge insgesamt auf bis zu CHF 22'000 belaufen.
Förderungen clever kombinieren
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer wissen nicht, dass Fördergelder kombiniert werden können. Wer z. B. eine Wärmepumpe installiert und gleichzeitig eine Photovoltaikanlage einbaut, erhält gleich doppelte Unterstützung.
Mehr dazu finden Sie hier: Solarenergie / Photovoltaik
Voraussetzungen für die Förderung
Damit Sie Fördergelder erfolgreich beantragen können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Ersatz eines fossilen Heizsystems (z. B. Öl, Gas)
Förderfähige Wärmepumpe gemäss BFE-Liste
Installation durch ein qualifiziertes Fachunternehmen
Antragstellung vor Beginn der Arbeiten
Schritt-für-Schritt zur Förderbeantragung
Information einholen
Prüfen Sie die Förderbedingungen Ihres Kantons über das Gebäudeprogramm oder die kantonale Energie-Website. Die Anforderungen und Beträge unterscheiden sich regional.
Fachberatung einholen
Eine individuelle Beratung hilft, das passende System zu wählen und die Fördermöglichkeiten richtig einzuschätzen. Wir geben Ihnen gerne Hinweise, worauf Sie achten sollten.
Antrag stellen
Das Gesuch sollte vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Die meisten Programme verlangen eine Bewilligung, bevor die Installation startet.
Installation durchführen
Die Umsetzung erfolgt durch ein qualifiziertes Fachunternehmen. Wichtig ist, dass die Installation den technischen Vorgaben des Förderprogramms entspricht.
Förderbeitrag erhalten
Nach Abschluss der Arbeiten und Einreichung der erforderlichen Nachweise wird der Förderbeitrag durch das jeweilige Programm ausbezahlt.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus im Kanton Zürich
Ein Einfamilienhaus im Kanton Zürich ersetzt eine Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit 10 kW Heizleistung.
• Investitionskosten: CHF 30'000
• Kantonaler Förderbeitrag: rund CHF 2'900
• Einsparung Energiekosten: ca. CHF 1'200 pro Jahr
Die Förderung senkt die Investition spürbar. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit sind aber vor allem die tieferen Betriebskosten über die gesamte Lebensdauer der Anlage.
Eigenmietwert: Was sich ab 2029 bei den Steuern ändert
Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ändert sich auch die steuerliche Behandlung von energetischen Sanierungen. Die Reform tritt am 1. Januar 2029 in Kraft. Ab dann können Investitionen in Energiesparmassnahmen wie eine Wärmepumpe bei der direkten Bundessteuer nicht mehr abgezogen werden. Die Kantone dürfen solche Abzüge weiterhin zulassen, der Kanton Zürich will jedoch darauf verzichten. Wer seine Heizung ohnehin ersetzen muss, kann deshalb bis Ende 2028 sowohl vom Förderbeitrag als auch vom Steuerabzug profitieren. Für Ihre persönliche Situation empfehlen wir eine Steuerberatung.
Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag: Eigenmietwert abgeschafft – jetzt handeln
Häufige Fehler bei der Antragstellung
Damit Sie kein Fördergeld verschenken:
Antrag zu spät eingereicht (nach Projektstart)
Fehlende technische Nachweise
Installation durch nicht zertifizierte Betriebe
Unvollständige Dokumentation
Liegenschaft liegt in einem Fernwärme-Verbundgebiet (im Kanton Aargau wird die Wärmepumpe dann in der Regel nicht gefördert)
Alte Heizung wird als Notheizung behalten statt zurückgebaut
Unser Tipp: Prüfen Sie alle Voraussetzungen sorgfältig und holen Sie sich im Zweifel fachliche Unterstützung.
Jetzt Förderungen nutzen und nachhaltig investieren
2026 bleibt die Wärmepumpe eine der attraktivsten Heizlösungen – ökologisch wie finanziell. Mit den richtigen Förderprogrammen reduzieren Sie Ihre Investitionskosten erheblich und profitieren langfristig von tieferen Energiekosten.
Lassen Sie sich jetzt unverbindlich beraten:
Häufige Fragen zu Förderprogrammen für Wärmepumpen
Wie hoch ist die Förderung 2026?
Die Höhe hängt vom Kanton, vom System und von der Heizleistung ab. Für ein typisches Einfamilienhaus sind es beim Ersatz einer Öl- oder Gasheizung rund CHF 3'000 bis 4'500 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und rund CHF 7'000 bis 8'500 für eine Erdsonden-Wärmepumpe.
Kann ich Wärmepumpe und Photovoltaik gemeinsam fördern lassen?
Ja, die Kombination ist erlaubt und besonders lohnenswert.
Wann muss ich den Antrag einreichen?
Immer vor Beginn der Arbeiten. Nachträgliche Gesuche werden in der Regel abgelehnt.
Wer hilft bei der Antragstellung?
Je nach Kanton gibt es spezialisierte Stellen und Energieberater. Wichtig ist, frühzeitig alle Unterlagen vorzubereiten.
Gibt es Förderung für eine Wärmepumpe im Neubau?
In der Regel nein. Die kantonalen Programme fördern den Ersatz einer bestehenden Öl-, Gas- oder Elektroheizung in bestehenden Gebäuden. Ein Ersatzneubau gilt dabei als Neubau.
Wird der Ersatz einer alten Wärmepumpe gefördert?
In der Regel nicht. Gefördert wird der Umstieg von fossilen Heizungen oder Elektroheizungen, nicht der Ersatz einer bestehenden Wärmepumpe.
Wird ein Wärmepumpenboiler gefördert?
Im Kanton Zürich ist der reine Ersatz eines Warmwasserboilers ohne gleichzeitigen Heizungsersatz ausdrücklich nicht förderberechtigt. Ob Ihre Gemeinde oder Ihr Energieversorger einen Beitrag leistet, sehen Sie auf energiefranken.ch.
Darf ich mit der Installation beginnen, bevor die Zusage da ist?
Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein. Wer nach der Eingabe, aber vor der Zusage beginnt, trägt in einigen Kantonen das Risiko, dass der Beitrag nicht ausbezahlt wird. Sicherer ist es, die Zusage abzuwarten.
Wann wird der Förderbeitrag ausbezahlt?
Nach Abschluss der Arbeiten. Sie reichen die Schlussrechnung und die verlangten Nachweise ein, danach wird der zugesicherte Betrag überwiesen. Für den Abschluss haben Sie in der Regel zwei Jahre ab Zusage Zeit.
Über Suntherm AG
Die Suntherm AG ist Ihr Partner für nachhaltige Heizlösungen in der ganzen Schweiz. Ob Wärmepumpe, Solaranlage oder moderne Hybridheizung, wir planen, installieren und warten energieeffiziente Systeme, die
perfekt auf Ihr Gebäude abgestimmt sind. Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie von der ersten Beratung über die Fördermittelbeantragung bis zur erfolgreichen Inbetriebnahme. Unser Ziel: maximale Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und ein spürbarer Beitrag zum Klimaschutz.




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