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Eigenmietwert abgeschafft – jetzt handeln

  • Suntherm AG
  • 6. Okt.
  • 5 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 11. Nov.

Ein steuerlicher Wendepunkt mit Folgen für Hausbesitzer


Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist beschlossene Sache. Was auf den ersten Blick wie eine Entlastung klingt, hat weitreichende steuerliche und finanzielle Konsequenzen, insbesondere für alle, die in den nächsten Jahren energetisch sanieren möchten.


Denn Investitionen wie der Tausch einer Ölheizung gegen eine Wärmepumpe oder der Bau einer Photovoltaikanlage können ab 2027 voraussichtlich nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.


Jetzt heisst es: rechtzeitig handeln und noch von bestehenden Vorteilen profitieren.



Inhaltsverzeichnis




Einleitung – Warum die Abschaffung des Eigenmietwerts so wichtig ist

Mit der Volksabstimmung vom Herbst 2025 wurde entschieden: Der Eigenmietwert wird abgeschafft. Damit ändert sich eines der zentralen Elemente des Schweizer Steuersystems und zwar mit weitreichenden Konsequenzen für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Bisher galt: Wer im eigenen Haus wohnt, versteuert den sogenannten Eigenmietwert, also ein fiktives Einkommen aus der Eigennutzung der Immobilie. Im Gegenzug konnten Unterhaltskosten, Schuldzinsen und energetische Investitionen von den Steuern abgezogen werden. Dieses System fällt nun weg.


Das bedeutet: Künftige Eigentümer profitieren zwar davon, dass sie den Eigenmietwert nicht mehr versteuern müssen, verlieren aber gleichzeitig wichtige steuerliche Abzugsmöglichkeiten, insbesondere bei energetischen Sanierungen.

Für alle, die in den nächsten Jahren ihre Heizung ersetzen oder in Solarenergie investieren möchten, ist das eine entscheidende Veränderung. Denn Massnahmen, die bisher steuerlich attraktiv waren, könnten ab 2027 deutlich teurer werden.


Kurz gesagt: Wer noch von heutigen Abzügen profitieren will, sollte jetzt planen und investieren.

 

 

Was sich mit der Abschaffung des Eigenmietwerts ändert

Die Abschaffung betrifft alle selbstgenutzten Liegenschaften in der Schweiz. Das bedeutet, dass künftig kein fiktives Mieteinkommen mehr versteuert werden muss. Das klingt nach einer Entlastung, doch die Kehrseite ist gravierend:


  • Schuldzinsabzüge werden stark eingeschränkt oder ganz gestrichen.

  • Abzüge für Unterhalt, Sanierung und energetische Massnahmen entfallen weitgehend.

  • Kantonale Unterschiede bleiben bestehen, einige Kantone könnten Sonderregelungen erlauben, andere nicht.


Damit verändert sich die finanzielle Berechnung vieler Investitionsprojekte grundlegend. Energetische Sanierungen, die heute durch Steuerersparnisse mitfinanziert werden, müssen künftig vollständig aus eigener Tasche getragen werden.

Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bedeutet das: Ab 2027 wird es teurer, nachhaltig zu investieren.


 

Energetische Investitionen – heute steuerlich attraktiv, morgen nicht mehr

In den letzten Jahren haben viele Hausbesitzer in die energetische Sanierung ihrer Gebäude investiert. Der Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme oder die Installation von Photovoltaikanlagen wurde durch Fördergelder und steuerliche Abzüge stark begünstigt.

Mit der Reform entfällt jedoch die Möglichkeit, diese Ausgaben steuerlich abzusetzen. Das betrifft insbesondere zwei zentrale Bereiche:


a) Austausch alter Heizsysteme gegen Wärmepumpen

Wer heute eine Ölheizung oder Gasheizung ersetzt, kann die Investition als energetische Massnahme steuerlich geltend machen. Dieser Vorteil wird künftig entfallen.

Das heisst konkret:Wer erst nach 2027 seine alte Heizung ersetzt, zahlt die gesamten Kosten ohne steuerliche Entlastung.


Unser Rat: Wenn Ihre Heizung älter als 15 Jahre ist, lohnt sich eine frühzeitige Umstellung. Moderne Wärmepumpen sind nicht nur nachhaltiger, sondern langfristig auch wirtschaftlicher, besonders, wenn Sie noch jetzt investieren und gleichzeitig von Förderungen und Abzügen profitieren.


b) Photovoltaikanlagen und Stromspeicher

Auch die Anschaffung einer Photovoltaikanlage war bisher steuerlich attraktiv. Durch die neue Regelung wird dieser Vorteil stark eingeschränkt.

Zwar bleiben Förderprogramme (z. B. die Einmalvergütung) bestehen, doch ohne steuerliche Abzüge verlängert sich die Amortisationszeit deutlich. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig zu handeln und Projekte noch vor Inkrafttreten der Reform umzusetzen.

 


Warum jetzt der richtige Zeitpunkt zum Handeln ist

Viele Eigentümer warten mit Sanierungen, bis es „wirklich nötig“ ist, doch in diesem Fall kann Abwarten teuer werden, denn die Reform tritt voraussichtlich ab 2027/2028 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden energetische Investitionen steuerlich nicht mehr abziehbar sein.


Wer bis dahin handelt, profitiert doppelt:


  • Jetzt sind die Investitionen steuerlich absetzbar.

  • Zudem gibt es weiterhin Förderprogramme von Bund, Kantonen und Energieversorgern.


Wer dagegen erst nach der Reform investiert, verliert diesen doppelten Vorteil.


Deshalb unser Tipp: Planen Sie Ihre energetische Sanierung jetzt. Lassen Sie sich von uns unverbindlich beraten, welche Wärmepumpenlösung zu Ihrem Gebäude passt.



Wirtschaftliche und ökologische Argumente für frühes Handeln


a) Energieeffizienz zahlt sich aus

Eine moderne Wärmepumpe arbeitet bis zu 75 Prozent effizienter als eine alte Ölheizung. Das reduziert nicht nur die CO₂-Emissionen, sondern senkt auch dauerhaft die Heizkosten.


b) Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen

Mit einer Wärmepumpe nutzen Sie die Energie aus der Umgebung Luft, Wasser oder Erde und machen sich unabhängig von Öl- oder Gaspreisen.


c) Kombination mit Photovoltaik

Noch effizienter wird es, wenn Sie die Wärmepumpe mit einer eigenen Photovoltaikanlage kombinieren. So produzieren Sie einen Teil des benötigten Stroms selbst und erhöhen Ihre Autarkie.


Bei einer gleichzeitigen Investition in Wärmepumpe und Solaranlage lassen sich Förderprogramme optimal kombinieren. Gerne zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihr Gebäude bestehen.





Förderprogramme und Finanzierung

Auch nach der Reform bleiben Förderinstrumente wie die kantonalen Energie-Förderprogramme oder die nationale Einmalvergütung für PV-Anlagen bestehen.Sie ersetzen zwar keine Steuerabzüge, können aber weiterhin einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung leisten.


Wir unterstützen Sie dabei, die passenden Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt zu finden und alle Anträge korrekt einzureichen.


Mehr zu den Kosten einer Wärmepumpe und den Förderprogrammen erfahren Sie hier:



Fazit – Wer jetzt handelt, spart doppelt

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein grosser steuerlicher Umbruch. Sie bringt einerseits Entlastung, andererseits aber auch den Verlust wichtiger Anreize für energetische Investitionen.

Wer seine Heizung modernisieren oder eine Solaranlage installieren möchte, sollte nicht bis 2027 warten.Denn:


  • Energetische Investitionen sind heute steuerlich absetzbar.

  • Förderprogramme unterstützen Sie zusätzlich.

  • Moderne Systeme senken langfristig die Energiekosten und erhöhen den Immobilienwert.


Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um nachhaltig zu investieren.Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, welches System für Ihr Zuhause am sinnvollsten ist, ob Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage.



Häufige Fragen zur Abschaffung des Eigenmietwerts


Wann tritt die Abschaffung des Eigenmietwerts in Kraft?

Die Umsetzung ist voraussichtlich ab 2028 geplant. Das bedeutet: Investitionen, die bis 2027 abgeschlossen oder beauftragt werden, können in der Regel noch steuerlich geltend gemacht werden.Wer jetzt in eine Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage investiert, profitiert doppelt – durch tiefere Energiekosten und bestehende Steuerabzüge.

Welche Investitionen sind künftig nicht mehr abziehbar?

Betroffen sind insbesondere energetische Sanierungen, etwa:


  • der Ersatz fossiler Heizsysteme durch Wärmepumpen,

  • die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen,

  • Dämmmassnahmen und Fensterersatz.


Diese Ausgaben können nach der Reform nicht mehr von den Steuern abgezogen werden.

Bleiben Fördergelder trotzdem bestehen?

Ja. Förderprogramme von Bund, Kantonen und Energieversorgern bleiben weiterhin bestehen, nur die steuerlichen Abzüge entfallen. Damit bleiben Wärmepumpen und Solaranlagen auch langfristig attraktiv. Wir zeigen Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Projekt bestehen: Jetzt informieren

Lohnt sich eine Wärmepumpe auch ohne Steuerabzug?

Ja. Eine moderne Wärmepumpe senkt die Heizkosten um bis zu 70 Prozent und arbeitet nahezu wartungsfrei. Selbst ohne Steuerabzug amortisiert sich die Investition durch tiefere Betriebskosten und steigert gleichzeitig den Immobilienwert.

Mehr erfahren: Vorteile moderner Wärmepumpen









Suntherm AG - Wärmepumpen

Über Suntherm AG

Die Suntherm AG ist Ihr Partner für nachhaltige Heizlösungen in der ganzen Schweiz. Ob Wärmepumpe, Solaranlage oder moderne Hybridheizung, wir planen, installieren und warten energieeffiziente Systeme, die

perfekt auf Ihr Gebäude abgestimmt sind. Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie von der ersten Beratung über die Fördermittelbeantragung bis zur erfolgreichen Inbetriebnahme. Unser Ziel: maximale Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und ein spürbarer Beitrag zum Klimaschutz.



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